Für Sie vor Ort in
Ludwigsburg

Start » Honorarberatung » Honorarberatung Ludwigsburg

Honorarberatung
Ludwigsburg

Suchen Sie Ihren persönlichen Honorarberater in und um Ludwigsburg? Seit 2016 stehe ich mit meiner Kompetenz als verlässlicher Partner zur Seite.

Steffen Grebe
Unabhängiger Honorar-Anlageberater für Ludwigsburg

Termin vereinbaren

Unabhängige Honorarberatung:
In der Region Bietigheim-Bissingen unterstützen Experten

Anlageberater erhalten ihre Provisionen im Normalfall über die Vermittlung eines Finanzprodukts. Das Problem: Die Empfehlung kann kaum objektiv erfolgen. Als sinnvolle Alternative gilt eine unabhängige Honorarberatung. In Stuttgart und Umgebung hilft ein Experte weiter.

Zum vollständigen Beitrag im Handelsblatt

 

 

Honorarberatung ist nicht gleich Honorarberatung

So gut wie jeder „Finanzberater“ darf seinen Kunden eine Honorarrechnung stellen. Der Gesetzgeber unterscheidet jedoch, ob der Finanzvermittler oder -berater dies im Rahmen einer Produktvermittlung oder für eine ergebnisoffene Beratung darf. Der Gesetzgeber hat mit dem Honoraranlageberatungsgesetz am 01.08.2014 das Berufsbild des Honorarberaters ins Leben gerufen. Für die Anlageberatung gibt es zwei Beratertypen:

1. Honorar-Finanzanlagenberater

Der Honorar-Finanzanlageberater wird von der örtlichen IHK zugelassen und überwacht. Innerhalb des Impressums der Homepage ist die Zulassung über die vom Gesetzgeber geschützte Berufsbezeichnung „Honorar-Finanzanlageberater“ erkennbar und die Zulassung gemäß §34 Abs. 1 GewO (=Gewerbeordnung) wird aufgeführt. Dies erlaubt die gewerbsmäßige Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen. Eine Erweiterung der Zulassung auf Unternehmensbeteiligungen bzw. geschlossenen Fonds, dem Erwerb von Genussrechten und weiteren Anlageformen ist denkbar.

2. Unabhängiger Honorar-Anlageberater

Der Unabhängige Honorar-Anlagegberater wird von der BaFin zugelassen und überwacht. Innerhalb des Impressums der Homepage ist die Zulassung über die vom Gesetzgeber geschützte Berufsbezeichnung „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“ erkennbar und die Zulassung nach §15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) wird aufgeführt. Zusätzlich zum Honorar-Finanzanlagenberater darf der Honorar-Anlageberater auch über das Wertpapiergeschäft in Form von Aktien beraten. Suchen Sie einen unabhängigen Anlageberater und haben Sie in Ihrem Wertpapierdepot bereits Einzelaktien oder Zertifikate bzw. möchten solche Positionen aufbauen, dann sprechen Sie am bestenen einen Unabhängigen Honorar-Anlageberater an.
Der Unabhängige Honorar-Anlageberater ist im Honoraranlageberaterregister eingetragen.

Als Honorarberater unterstützen wir unsere Kunden darin, dass sie nach objektiven Kriterien die bestmögliche Entscheidung treffen können.

Steffen Grebe
Unabhängiger Honorar-Anlageberater

Termin vereinbaren

Wichtig zu wissen:
Provisions­annahme­verbot

Ausschließlich beim „Honorar-Finanzanlagenberater“ und dem „Unabhängigen Honorar-Anlageberater“ ist per Zulassung garantiert, dass der Berater keine Zahlungen von Dritten annehmen darf (=Provisionsannahmeverbot). Erhält er dennoch Zahlungen (Kickbackzahlungen, Rückerstattungen, etc.) ist der Berater zur Weiterleitung an den Kunden verpflichtet.

In der Regel geht der Verbraucher zu seiner Bank, zu seinem Versicherungsmakler oder zu seinem Finanzberater und möchte beraten werden. Er merkt aber gar nicht, dass er sich in einem Verkaufsgespräch befindet! Warum? Weil der Provisionsverkäufer von der Finanzindustrie dafür bezahlt wird, dass er deren Produkte verkauft.

Damit er diese Produkte verkaufen kann, konzentriert er sich auf die positiven Aspekte; die ganzen negativen Faktoren, insbesondere die hohen Produktkosten auf verschiedenen Kostenebenen werden verschwiegen. Ansonsten würde kein Mensch diese Produkte kaufen. Die Finanzindustrie in Deutschland ist also keine Beratungslandschaft, sondern vielmehr eine Verkaufslandschaft.

In vielen europäischen Ländern (England, Holland, Schweden, etc.) ist der Verkauf von Finanzprodukten im Bereich Kapitalanlage und Altersvorsorge gegen Provision VERBOTEN. Diese Länder wollen Ihre Verbraucher schützen und ersparen der gesamten Volkswirtschaft jährlich Schäden in Milliardenhöhe.

Trennung Beratung und Produktverkauf

Eine unabhängige und optimale Finanzberatung im Sinne des Verbrauchers kann ausschließlich dann erfolgen, wenn die Bausteine Beratung und Produktverkauf getrennt werden. Diese Trennung ermöglicht eine neue Dimension der Beratungsqualität für den einzelnen Verbraucher, aber auch für den (Honorar-)Berater.

Informieren Sie sich deshalb über das Geschäftsmodell Ihres persönlichen Finanzberaters.

„Die Urteile der Gerichte schützen Privatleute auch in Zukunft nicht vor dem Einkauf überteuerter Produkte!“

Jetzt beraten lassen