Finanzberatung ohne Provisionen Stuttgart

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Ihr unabhängiger Finanzberater
in und um Stuttgart

Sie sind auf der Suche nach einem unabhängigen Finanzberater in oder um Stuttgart, um Ihr Vermögen optimal zu investieren?

Als Vermögensberater stehen wir für Themen private Kapitalanlage, Vermögensverwaltung, Depotcheck, Liquiditäts- und Finanzplanung mit fachlichem Rat zur Verfügung. Dabei werden sämtliche Anlageformen & Anlageklassen berücksichtigt. Dabei sind wir als staatlich zugelassener unabhängiger Honorar-Anlageberater anders als 99% aller anderen Finanzberater:

  • BaFin-lizenziertes Institut für unabhängige Anlageberatung
  • Staatliche garantierte Unabhängigkeit
  • Finanzberatung ohne Provisionen und keine versteckten Kosten

Finanzberater Stuttgart – Honorarberatung auf einen Blick:

1. Vollständige Transparenz

Bei uns gibt es keine versteckten Kosten

2. Wir arbeiten nur für Sie

Wir akzeptieren keine Provisionen Dritter. Interessenkonflikte sind uns deshalb fremd.

3. Investieren statt spekulieren

Unsere Anlageberatung basiert auf den neuesten Erkenntnissen der Finanzwissenschaft: Prognosefrei und kostengünstig.

Als erster Honorarfinanz-Partner stehe ich seit 2016 mit meiner Kompetenz in und um Stuttgart als verlässlicher Partner zur Verfügung.

Steffen Grebe
Unabhängiger Honorar-Anlageberater

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Honorarberatung ist nicht gleich Honorarberatung

So gut wie jeder „Finanzberater“ darf seinen Kunden eine Honorarrechnung stellen. Der Gesetzgeber unterscheidet jedoch, ob der Finanzvermittler oder -berater dies im Rahmen einer Produktvermittlung oder für eine ergebnisoffene Beratung darf. Der Gesetzgeber hat mit dem Honoraranlageberatungsgesetz am 01.08.2014 das Berufsbild des Honorarberaters ins Leben gerufen.

Für die Anlageberatung gibt es zwei Beratertypen:

1. Honorar-Finanzanlagenberater

Der Honorar-Finanzanlageberater wird von der örtlichen IHK zugelassen und überwacht. Innerhalb des Impressums der Homepage ist die Zulassung über die vom Gesetzgeber geschützte Berufsbezeichnung „Honorar-Finanzanlageberater“ erkennbar und die Zulassung gemäß §34 Abs. 1 GewO (=Gewerbeordnung) wird aufgeführt. Dies erlaubt die gewerbsmäßige Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen. Eine Erweiterung der Zulassung auf Unternehmensbeteiligungen bzw. geschlossenen Fonds, dem Erwerb von Genussrechten und weiteren Anlageformen ist denkbar.

2. Unabhängiger Honorar-Anlageberater

Der Unabhängige Honorar-Anlagegberater wird von der BaFin zugelassen und überwacht. Innerhalb des Impressums der Homeoage ist die Zulassung über die vom Gesetzgeber geschützte Berufsbezeichnung „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“ erkennbar und die Zulassung nach §15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) wird aufgeführt. Zusätzlich zum Honorar-Finanzanlagenberater darf der Honorar-Anlageberater auch über das Wertpapiergeschäft in Form von Aktien beraten.
Der Unabhängige Honorar-Anlageberater ist im Honoraranlageberaterregister eingetragen.

Wichtig zu wissen:
Provisionesannahmeverbot

Ausschließlich beim „Honorar-Finanzanlagenberater“ und dem „Unabhängigen Honorar-Anlageberater“ ist per Zulassung garantiert, dass der Berater keine Zahlungen von Dritten annehmen darf (=Provisionsannahmeverbot). Erhält er dennoch Zahlungen (Kickbackzahlungen, Rückerstattungen, etc.) ist der Berater zur Weiterleitung an den Kunden verpflichtet.

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