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Honorarberatung
Heilbronn
Suchen Sie in und um Heilbronn einen sympathischen Honorarberater? Wir sind, wie wir sind; menschlich und bodenständig - und durch unsere Offenheit und Aufrichtigkeit für unsere Mandanten immer greifbar. Ein partnerschaftlicher und freundlicher Umgang ist uns wichtig.
Unabhängiger Honorar-Anlageberater für Heilbronn
Unabhängige Honorarberatung:
In der Region Stuttgart unterstützen Experten
Anlageberater erhalten ihre Provisionen im Normalfall über die Vermittlung eines Finanzprodukts. Das Problem: Die Empfehlung kann kaum objektiv erfolgen. Als sinnvolle Alternative gilt eine unabhängige Honorarberatung. In Stuttgart und Umgebung hilft ein Experte weiter.
Zum vollständigen Beitrag im Handelsblatt
Honorarberatung ist nicht gleich Honorarberatung
Fast jeder „Finanzberater“ kann seinen Kunden eine Honorarrechnung stellen. Der Gesetzgeber unterscheidet jedoch, ob dies im Rahmen einer Produktvermittlung oder einer unabhängigen Beratung erfolgt. Mit dem Honoraranlageberatungsgesetz, das am 1. August 2014 in Kraft trat, wurde das Berufsbild des Honorarberaters offiziell etabliert. Im Bereich der Anlageberatung gibt es daher zwei unterschiedliche Beratertypen:
1. Honorar-Finanzanlagenberater
Ein Honorar-Finanzanlagenberater wird von der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) zugelassen und überwacht. Diese Zulassung ist im Impressum der Website anhand der geschützten Berufsbezeichnung „Honorar-Finanzanlagenberater“ erkennbar und gemäß §34h Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung) ausgewiesen. Dies erlaubt die gewerbsmäßige Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen. Eine Erweiterung der Zulassung auf Unternehmensbeteiligungen, geschlossene Fonds, den Erwerb von Genussrechten und andere Anlageformen ist möglich.
2. Der Unabhängige Honorar-Anlageberater
Ein Unabhängiger Honorar-Anlageberater wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und überwacht. Diese Zulassung ist im Impressum der Website anhand der geschützten Berufsbezeichnung „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“ erkennbar und gemäß §15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ausgewiesen. Im Gegensatz zum Honorar-Finanzanlagenberater ist ein Honorar-Anlageberater zusätzlich berechtigt, über das Wertpapiergeschäft in Form von Aktien zu beraten. Wenn Sie einen unabhängigen Anlageberater suchen und bereits Einzelaktien oder Zertifikate in Ihrem Wertpapierdepot haben oder solche Positionen aufbauen möchten, sollten Sie einen Unabhängigen Honorar-Anlageberater kontaktieren. Der Unabhängige Honorar-Anlageberater ist im Honoraranlageberaterregister eingetragen.
Unsere Mandanten haben den Überblick über ihre finanzielle Situation und Lebensplanung. Damit und mit unseren transparenten Lösungen erfüllen wir den Verstehens-Anspruch unserer Mandanten – die sich bei uns gut aufgehoben fühlen.
Unabhängiger Honorar-Anlageberater
Wichtig zu wissen:
Provisionsannahmeverbot
Nur beim „Honorar-Finanzanlagenberater“ und dem „Unabhängigen Honorar-Anlageberater“ ist durch die Zulassung sichergestellt, dass der Berater keine Zahlungen von Dritten annehmen darf (=Provisionsannahmeverbot). Sollte der Berater dennoch Zahlungen wie Kickbacks oder Rückerstattungen erhalten, ist er verpflichtet, diese an den Kunden weiterzuleiten.
Meistens sucht der Verbraucher seine Bank, seinen Versicherungsmakler oder seinen Finanzberater auf, um eine Beratung zu erhalten. Dabei ist ihm oft nicht bewusst, dass er sich eigentlich in einem Verkaufsgespräch befindet. Warum? Weil der Provisionsverkäufer von der Finanzindustrie dafür bezahlt wird, deren Produkte zu verkaufen.
Trennung Beratung und Produktverkauf
Eine wirklich unabhängige und optimale Finanzberatung im Sinne des Verbrauchers ist nur möglich, wenn Beratung und Produktverkauf getrennt werden. Diese Trennung schafft eine neue Dimension der Beratungsqualität sowohl für den einzelnen Verbraucher als auch für den (Honorar-)Berater.
Daher ist es wichtig, sich über das Geschäftsmodell Ihres persönlichen Finanzberaters zu informieren.
„Gerichtsurteile schützen Privatpersonen auch in Zukunft nicht vor dem Kauf überteuerter Produkte!“