Honorar-Anlageberater mit gesetzlichem Siegel

Die Honorarfinanz AG hat als lizenziertes Finanzdienstleistungsinstitut gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spezielle Eigenkapital-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten zu erfüllen.

Sie suchen eine gesetzlich garantierte Unabhängigkeit bei der Anlageberatung? Nach §94 Wertpapierhandelsgesetz ist der Status „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“ geschützt! Die Honorarfinanz AG unterliegt dem Honoraranlageberatungsgesetz:

Anforderungen an die Unabhängige Honorar-Anlageberatung

  • Vergütung durch den Kunden
  • Breit gestreute Angebotspalette (Marktüberblick)
  • Auch Empfehlung von Emissionen anderer Anbieter
  • Kein Festpreisgeschäft außer bei Eigenemissionen
  • Organisatorische, funktionale und personelle Trennung
  • Eintragung im Honorar-Anlageberaterregister

Die Honorarfinanz AG darf ausschließlich im Kundeninteresse handeln und keine Provisionen annehmen. Weitere besondere Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, wie zum Beispiel die Unabhängigkeit in der Produktauswahl, sind von der Honorarfinanz AG als registrierter „Honorar-Anlageberater“ zu erfüllen.

VERBRAUCHER-TIPP

Honorar-Anlageberater dürfen umfassend, also auch über einzelne Wertpapiere – beispielsweise Ihres bestehenden Depots – beraten!

Bei den klassischen Finanzberater der Banken, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Strukturvertrieben werden die Berater in vielen Fällen direkt durch verschiedene Incentive-Maßnahmen direkt beeinflusst (Beispiele für hierfür: Reisegutscheine, Abendessen, Eintrittskarten usw.). Da nicht-monetäre Zuwendungen nicht an den Kunden weitergeleitet werden können, sind sie für die Honorarfinanz AG per Gesetz generell verboten.

Detailinformationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie unter Inhalte der Honorarberatung und Honoraranlageberatungsregister.